Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Er trifft z.B. als Anstellungsträger der Gemeinde Personalentscheidungen und befindet über bauliche Maßnahmen. Der Kirchenvorstand entsendet zudem die Mitglieder für die Verbandvertretung des > Gemeindeverbandes und wählt über Wahlmänner und Wahlfrauen 17 von 25 Mitgliedern des Kirchensteuerrates des Bistums Essen, der über den Haushalt der Diözese entscheidet. Die Mitglieder dieses Gremiums werden von der Gemeinde gewählt, einige auch vom Pfarrer ernannt. Der Pfarrer ist automatisch Vorsitzender des Kirchenvorstandes. Der Kirchenvorstand geht auf die Zeit des Kulturkampfes im 19. Jahrhundert zurück. Damals war er als Organ zur Kontrolle der allgemeinen Verwaltung des Kirchenvermögens durch den Pfarrer eingesetzt worden (Quelle: Bistum Essen - Lexikon).

 

Die gewählten Mitglieder finden Sie auf der Homepage der Pfarrei St. Joseph.