St. Johannes Bottrop - Boy

 

Seit mehr als 70 Jahren besteht in unserer Gemeinde die katholische öffentliche Bücherei.

Im Jahr 2004 wurden die Räumlichkeiten umfangreich umgebaut und dann im November von einem neuen, engagierten, jüngeren Team eröffnet.

 

Seitdem wird der Buchbestand regelmäßig erneuert und auf einem sehr aktuellen Standgehalten. In eigenen Räumlichkeiten werden Leser aller Altersklassen angesprochen.

Unser Sortiment umfasst zahlreiche Kinderbücher (von Leseanfänger bis zum Leseprofi) sowie Tonies und Spiele. Für Kleinkinder stehen neben Pappbücher auch Geräusch und Fühlbücher zur Verfügung.

Die erwachsenen Leser können in einer Vielzahl von aktuellen Krimis und Romanen stöbern.

                                                                                               

Hier noch einige statistische Daten:

·       Unser Bestand erstreckt sich über ca. 4200 Medien  

·       Im Jahr zählt unsere Bücherei ca. 3000 Besucher

·       Ca. 4500 Medien werden ausgeliehen.

 

Was machen wir sonst noch:

·       Weihnachtsutensilien zum Bestellen.

·       3mal jährlich Autorenlesungen in Verbindung mit der Lebendigen Bibliothek  der Stadt Bottrop

·       Das LESEFANTENFEST – am Bundesweiten Vorlesetag für Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter

·       Lese Café mit Buchvorstellung

·       Lese und Bastelaktionen für Kinder

 

Öffnungszeiten:         

Sonntag:                     10:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:               15:00 Uhr bis 18:30 Uhr

 

Die Ausleihe ist kostenfrei!!!

 

 

Benutzungsordnung

Die Bücherei ist jedermann zugänglich!

Bei der Anmeldung wird ein Leserausweis ausgehändigt. Bei Kindern bis zu 16 Jahren wird die schriftliche Erlaubnis der Eltern verlangt.

Der Leser bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Benutzungsordnung anerkennt.

  1. Änderungen von Name und Anschrift sind der Bücherei mitzuteilen.
  2. Die Ausleihfrist beträgt im Normalfall 4 Wochen. Die Bücherei kann kürzere oder längere Fristen gewähren.
  3. Die Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte, sowie das Kopieren ist unzulässig.
  4. Medien, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden sind, können durch Leihverkehr beschafft werden.
  5. Die Leser werden gebeten, die Bücher sorgfältig zu behandeln.
  6. Für verlorene, beschädigte oder beschmutzte Medien, muss Ersatz geleistet werden.
  7. Die Benutzung der Bücher, Spiele, Kassetten und Videos ist gebührenfrei .
  8. Bei Überschreitung der Leihfrist wird pro Medium und Woche eine Versäumnisgebühr erhoben.



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